Chronik Hennstedt
Abmahnung der Bevölkerung zur Versorgung des dänischen Heeres.
Bekanntmachnug von der Kanzel.
Datum der Urkunde: 02.06.1644
Datum der Übersetzung: Januar 2018
Übersetzer/in: Hans-Karl Wrede
Übersetzung:
Dieweile man noch Zur Zeit mit lierfferung des Pro-
viantz in abgeforderter täglichen Contribution[2] wegen
abwesenheit der hohen officirer zu keinem gewißen
Schlus gelangen konnen, besondern bis dahin und von
stunden an mehre geldere müßen gelieffert werden
Als werden die Eingeseßenen dieses Kirchspels er-
mahnet den angeordneten Schatz ufs schleunigste zu-
sammen zubringen und zubetzahlen, Damit nicht wieder
die seümingen mit der angedroheten execution verfahren
werde, welches Ihnen dan zur entlichen warnung
hirmit angedeutett werden müßen, Hennstette
Den 2 July Ao 1644
Claus Feringk[1]
(Unterschrift)
Van der Canzill thor Slichten
geleßen dem 2 July Ao3 644 [Dienstag]
Fussnoten:
[1] Claus Fehring d. Ä. war in Hennstedt Kirchspielvogt 1614-1650.
[2] Contribution = Zwangserhebung von Geldbeträgen im feindlichen Gebiet durch Besatzungstruppen.
[3] Ao mit einem Überstrich = Kontraktionszeichen, bedeutet, dass das Wort Anno verkürzt (kontrahiert) wurde.
Übersetzung:
Wegen M. G. F.[1] und Herren, und aufs eingekommenen
fürstl. Speciall[2] befehlig, gebiete ich Johannes Vieth
verordneter Landtvoigt, euch Allenn eingeseßenen en
dieses Kirchspiels, Insonderheit den ienigen welche
Bei dieser Krieges Unruhe, auff die Konigl. Denne=
markiche Officirer und Soldatehca contribu=
tiones verwandt und hergeben müßen, Jedtwidern
bei J: f: Gd: Willkürliche Straeffe und Brüche,
Daß ein iedtwider von euch, innerhalb 2. tagen, von
allen und iden Außlagen, die ihr auff die Konigl:
Dennemarkiche officirer Unnd Soldatehca verwenden
mußen, eine richtige Vertzeichnuße bei dem Kirchspiell=
schreiber einbringe, sothane Designationes in duplo
außfertigen, und euch derogestaldt maturieren unndt
fertigs halten, Daß uff der Verordneten Commis=
sarien erfordern, die desfals abgeordnete gevoll=
mechtige, an den ihnen notificirenden orth und mahl=
stätte zu rechter Zeitt erscheinen, der Commihsarien
Verrichtunge abwarten und ewre (eure) Notturfff
Dabei in acht nehmen konnen, Hirnach sich ein ieder
Zurichten, Lunden den 2 8bris[3] ao 1644
Van der Cantzell gelesen den 3 Octob. Ao 1644
Fussnoten:
[1] ….meines gnädigen Fürsten …
[2] specialik = namentlich; Lübben 365. also im Namen des Fürsten.
[3] Im alten Kalender war der 8. Monat der Oktober.
Übersetzung:
Zue Henstette von
der Cantzel also=
forth zulesen
dem Botten
sein lohn ,
übergebunkg ?des Soldes
Costen