Chronik Hennstedt

Abmahnung der Bevölkerung zur Versorgung des dänischen Heeres.

Bekanntmachnug von der Kanzel.

Datum der Urkunde: 02.06.1644

Datum der Übersetzung: Januar 2018

Übersetzer/in: Hans-Karl Wrede

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Übersetzung:

Dieweile man noch Zur Zeit mit lierfferung des Pro-
viantz in abgeforderter täglichen Contribution[2] wegen
abwesenheit der hohen officirer zu keinem gewißen
Schlus gelangen konnen, besondern bis dahin und von
stunden an mehre geldere müßen gelieffert werden
Als werden die Eingeseßenen dieses Kirchspels er-
mahnet den angeordneten Schatz ufs schleunigste zu-
sammen zubringen und zubetzahlen,  Damit nicht wieder
die seümingen mit der angedroheten execution verfahren
werde,  welches Ihnen dan zur entlichen warnung
hirmit angedeutett werden müßen,      Hennstette

          Den 2 July Ao 1644

                                                           Claus Feringk[1]

                                                            (Unterschrift)

  

 Van der Canzill thor Slichten

  geleßen  dem 2 July Ao3 644        [Dienstag]

 

Fussnoten:

[1] Claus Fehring d. Ä. war in Hennstedt Kirchspielvogt 1614-1650.

[2] Contribution = Zwangserhebung von Geldbeträgen im feindlichen Gebiet durch Besatzungstruppen.

[3] Ao mit einem Überstrich = Kontraktionszeichen, bedeutet, dass das Wort Anno verkürzt (kontrahiert) wurde.

2
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Übersetzung:

Wegen M. G. F.[1] und Herren, und aufs eingekommenen
fürstl. Speciall[2] befehlig, gebiete ich Johannes Vieth
verordneter Landtvoigt, euch Allenn eingeseßenen en
dieses Kirchspiels, Insonderheit den ienigen welche
Bei dieser Krieges Unruhe, auff die Konigl. Denne=
markiche Officirer und Soldatehca contribu=
tiones verwandt und hergeben müßen, Jedtwidern
bei J:  f:  Gd: Willkürliche Straeffe und Brüche,
Daß ein iedtwider von euch, innerhalb 2. tagen, von
allen und iden Außlagen, die ihr auff die Konigl:
Dennemarkiche officirer Unnd Soldatehca verwenden
mußen, eine richtige Vertzeichnuße bei dem Kirchspiell=
schreiber einbringe, sothane Designationes in duplo
außfertigen, und euch derogestaldt maturieren unndt
fertigs halten, Daß uff der Verordneten Commis=
sarien erfordern, die desfals abgeordnete gevoll=
mechtige, an den ihnen notificirenden orth und mahl=
stätte zu rechter Zeitt erscheinen, der Commihsarien
Verrichtunge abwarten und ewre (eure) Notturfff
Dabei in acht nehmen konnen, Hirnach sich ein ieder
Zurichten,  Lunden den 2  8bris[3] ao 1644

 
Van der Cantzell gelesen den 3 Octob.  Ao 1644

Fussnoten:

[1] ….meines gnädigen Fürsten …

[2] specialik = namentlich; Lübben 365. also im Namen des Fürsten.

[3] Im alten Kalender war der 8. Monat der Oktober.

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5

Übersetzung:

Zue Henstette von
der Cantzel also=
forth zulesen

dem Botten
sein lohn ,
übergebunkg ?des Soldes
Costen

6