Die Zeugen Jehovas, die sich bis 1931 „Bibelforscher“ nannten, wurden in der NS-Zeit als Religionsgemeinschaft verboten und verfolgt (Gesetz vom 24.6.33).
Mit ihren religiösen Tätigkeiten leisteten sie passiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus: Sie verweigerten den Wehrdienst, den Hitlergruß, nahmen an Wahlen nicht teil, traten keinen NS-Organisationen bei und beteiligten sich nicht an deren Aktionen (z. B. Sammeln für das Winterhilfswerk / NSV). 1933 hatten die Zeugen Jehovas im Deutschen Reich 25.000 bis 30.000 Mitglieder. Trotz vieler Schikanen zeigten sie Glaubensstärke, auch wenn sie z. B. willkürlich in sog. „Schutzhaft“ genommen wurden - allerdings wurden Eltern nie gleichzeitig inhaftiert, damit Kinder aus Kostengründen zu Hause bleiben konnten. Nach Kriegsbeginn wurden die Zeugen Jehovas vielfach wegen „Wehrkraftzersetzung“ angezeigt und in KZs verschleppt. Insgesamt kamen ca. 1.490 Menschen um. Kinder der Zeugen Jehovas hatten es in der Schule sehr schwer. Sie wurden ausgegrenzt, verspottet, auch wohl angegriffen. Schule war für sie ein Spießrutenlauf, da sie sich dem Gruppendruck nicht beugen wollten oder konnten. Besonders quälend muss für sie der politische - nationalsozialistisch gefärbte - Unterricht gewesen sein, dem sie sich nicht entziehen konnten. Kamen die Eltern ins KZ, wurden sie in Pflegefamilien oder Heimen untergebracht. Im KZ wurden die Zeugen Jehovas als Gruppe (neben fünf anderen) durch einen lila Winkel gekennzeichnet.
In Hennstedt gab es mehrere Familien, die zu den Zeugen Jehovas gehörten (ca. 10 bis 15 Personen). Sie wurden streng beobachtet und mussten mit Repressalien rechnen. Dem Bericht einer Zeitzeugin zufolge versteckten die Zeugen Jehovas die Bibel und ihre religiösen Schriften unter einem Fußbodenbrett, weil sie ihnen sonst bei einer Kontrolle weggenommen worden wären. Eine Mutter von sechs Kindern wurde 1937 willkürlich verhaftet und kam für drei Wochen in Haft – ohne Anklage, ohne Urteil; das war die sogenannte „Schutzhaft“ und sollte der Einschüchterung dienen. Die älteren Kinder versorgten in der Zeit die jüngeren, es halfen wohl auch die Nachbarn mit. Obwohl die Zeugen Jehovas wegen ihrer Glaubenszugehörigkeit eine Außenseiterrolle hatten, funktionierte in der Not in diesem Falle die Nachbarschaftshilfe. Die Zusammenkünfte hielten die Zeugen Jehovas immer geheim ab, jeweils abwechselnd in einer anderen privaten Wohnung.
Ein Zeuge soll ins KZ gekommen sein, kam aber wieder frei. Der Vater der sechs Kinder erhielt zu Kriegsbeginn seinen Einberufungsbescheid, musste aber keinen Waffendienst leisten, sondern war in der Verwaltung oder dgl. beschäftigt.16
Auch in Schlichting lebte ein Zeuge Jehovas: Nach der Machtübertragung wurde seine Post überwacht. Als ihn seine Geschwister zur Geburtstagsfeier am 31. März 1935 besuchten, drang der Hennstedter Gendarm in die Wohnung ein und veranstaltete eine Hausdurchsuchung nach Drucksachen der Glaubensgemeinschaft. Diese blieb allerdings ergebnislos.
Nach dem Ende der Nazizeit konnten die Zeugen Jehovas Entschädigung für erlittenes Unrecht erhalten.