Fundsachen

Patronymische Namensgebung

Ein Patronym oder Vatername ist ein Name, der angibt, wie der Vater des Namensträgers mit Vornamen heißt. Im Herzogtum Schleswig wurden Familiennamen per königlich-dänischem Dekret erst 1771 eingeführt. Dennoch blieb die patronymische Namensgebung noch bis in das 19. Jahrhundert in vielen Orten in Gebrauch. Das patronymische System erlosch in Ostfriesland Mitte des 19. Jahrhunderts. Es wurde auf Anordnung Napoleons im Jahre 1811 verboten. Auch in Hennstedt finden wir im 17. und 18. Jahrhundert nachweislich diese Namensgebung. Ein Beispiel aus unserer Kirchengemeinde sind 
die Nachkommen von      Jebe Groth.
Sein Sohn hieß                Carsten Jebens,
der Enkel hieß                  Peter Carstens (1708-1783).